Ist es für die Verkehrspolizei illegal, Reifenhäcksler einzusetzen?
Jan 07, 2025| Was ist ein Reifenbrecher? Ein Reifenbrecher, auch bekannt als Straßensperre, Stachelbarrikade usw., ist eine Straßensperre vom Typ Reifenbrecher, die von einem hydraulischen Kraftgerät angetrieben und fern- oder drahtgebunden gesteuert wird. Die Stacheln der Straßenstichsperre sind relativ scharf. Wenn ein Fahrzeugreifen darüber fährt, wird er innerhalb von 0,5 Sekunden durchstochen und das Gas im Reifen wird durch das Entlüftungsloch entlüftet, wodurch das Fahrzeug nicht mehr vorwärts fahren kann. Daher stellt es an einigen wichtigen Sicherheitsstandorten eine notwendige Hürde zur Terrorismusbekämpfung dar. Ist es für die Verkehrspolizei also legal, einen Reifenheber einzusetzen?

Der Reifenzerkleinerer ist eine Art Polizeigerät, dessen Einsatz ebenfalls sehr strengen Vorschriften unterliegt. Im Allgemeinen stellt die Verkehrspolizei bei einem Raubüberfall, einem Mord oder einem schweren Verkehrsunfall einen Reifenbrecher auf der Straße auf und Fahrzeuge entkommen und gefährden die öffentliche Sicherheit. Diese Straßensperre ist im Betrieb normalerweise geschlossen, d. h. sie befindet sich während der Sicherheitsmaßnahmen in einem angehobenen Zustand, sodass kein Fahrzeug passieren kann. Wenn das freigebbare Fahrzeug passieren möchte, können die Straßendornen durch manuelle Steuerung des Sicherheitspersonals abgeworfen werden und das Fahrzeug kann sicher passieren. Wenn die Verkehrspolizei jedoch einen Reifenwächter einrichtet, um die Umgehung der Autobahnmaut zu verhindern, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Der Herausgeber von Xiamen Jietian Technology Co., Ltd. führt Sie durch die relevanten gesetzlichen Bestimmungen: Artikel 69 des „Straßenverkehrsgesetzes“ schreibt vor: Keine Einheit oder Einzelperson darf Fahrzeuge auf der Autobahn abfangen und inspizieren, außer der Volkspolizei der Organe der öffentlichen Sicherheit, die im Einklang mit dem Gesetz Notfallaufgaben wahrnehmen. Artikel 9 der „Straßenverkehrsordnung“ legt fest: Straßenverwaltungsbehörden und Verkehrspolizeibehörden müssen ihre Streifen verstärken, um die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf auf den Autobahnen zu gewährleisten. Mit Ausnahme der Volkspolizei und der Organe der öffentlichen Sicherheit, die im Einklang mit dem Gesetz Notfallaufgaben wahrnehmen, darf keine Einheit oder Einzelperson Fahrzeuge auf der Autobahn abfangen und inspizieren. Es ist ersichtlich, dass es unangemessen ist, einen Reifenzerstörer einzusetzen, um die hinterzogene Gebühr zurückzufordern.
Aus der obigen Aussage kann bestätigt werden, dass die Verkehrspolizei Reifenzerkleinerer verwenden kann, diese jedoch gemäß den einschlägigen Vorschriften verwenden muss!



